Taschendiebstahl

Aus Earthdawn-Wiki.v2
Version vom 22. Oktober 2024, 19:37 Uhr von Root (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''''Autor: Edition 1''''' <seal name="earthdawn"/> ---- {| class="wikitable" |- ! '''''Taschendiebstahl''''' ! Stufe ! Aktion ! Überan- strengung ! Karma ! Disziplintalent ! Probe gegen ! Dauer ! im Kampf ! Effekt (Kurzbeschreibung) |- ! Talent | Rang + Geschicklichkeit | ja | - | nein | Dieb | Mag. Widerstandskraft des Ziels | - | nein | Diebstahl gelingt |- ! […“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Autor: Edition 1




Taschendiebstahl Stufe Aktion Überan- strengung Karma Disziplintalent Probe gegen Dauer im Kampf Effekt (Kurzbeschreibung)
Talent Rang + Geschicklichkeit ja - nein Dieb Mag. Widerstandskraft des Ziels - nein Diebstahl gelingt
Fertigkeit Rang + Geschicklichkeit ja - nein - Mag. Widerstandskraft des Ziels - nein Diebstahl gelingt



Charaktere setzen das Talent Taschendiebstahl ein, um die Taschen wahrscheinlicher Zielpersonen auszuräumen. Dieses Talent kombiniert flinke Finger mit geringfügiger Levitationsmagie. Der Charakter kann Münzen, Karten und andere kleinere Gegenstände entwenden. Das Talent Taschendiebstahl eignet sich besonders gut für Kartentricks und dazu, die eine oder andere Geldbörse zu erleichtern. Wenn ein Charakter Taschendiebstahl einsetzt, legt er eine Talentprobe gegen die Magische Widerstandskraft der Zielperson ab. Ein Durchschnittlicher Erfolg bedeutet, der Charakter räumt eine Tasche leer (stiehlt einen Gegenstand und so weiter), aber die Zielperson hat die Möglichkeit, die Tat zu bemerken. Die Zielperson legt eine Willenskraftprobe ab, und zwar unter Benutzung des Ergebnisses der Taschendiebstahlprobe als Mindestwurf. Wenn die Zielperson die Probe besteht, bemerkt sie, daß sie vom Charakter bestohlen worden ist. Wenn der Charakter, der das Talent einsetzt, einen Guten oder besseren Erfolg bei der Talentprobe erzielt, hat das Opfer dagegen keine Möglichkeit, den Diebstahl zu bemerken.