Fleischgolem
Autor: Clanngett
Diese Wesen werden normalerweise von mächtigen Geisterbeschwörern bzw. "Dämonenbeschwörern"(vorsicht spoiler) aus verschiedenen Leichenteilen erschaffen. Meist handelt es sich um einen Haufen aus zusammengesuchten menschlichen Körperteilen, zusammengenäht zu einer Form.
Ein Fleischgolem hat meist 4 Arme, was ihm eine merkwürdige Erscheinung erleiht und er hat meist eine enorme Masse. In aller Regel wird der Golem auch mit 4 großen Waffen ausgerüstet, was ihn zu einer reißenden Bestie macht. Seine Haut ist meist kränklich grün oder gelb und teilweise verfault, ist er frisch erschaffen ist ein stärkerer Gestank nach Blut wahrzunehmen, der Verwesungsgeruch kommt später.
Ein Fleischgolem riecht oft so stark nach frischer Erde und totem Fleisch, dass kein natürliches Tier gewillt ist, seine Fährte aufzunehmen. Diese hünenhaften Wesen tragen oft auch grobe Narben aus unsachgemäßen Nähten und offenen Wunden, der oben erwähnte Geruch eines Fleischgolems ist oft schon von weitem wahrzunehmen und im direkten Kampf ist der Gestank kaum erträglich.
Zauber gegen Untote sollen bei dieser Golemsorte sehr effizient sein, leider haben sie sonst die Angewohnheit immer wieder von den Toten aufzuerstehen (nach einer Runde bei 1 auf einem W6, 1 und 2 nach 2 Runden und so weiter). Die einzige weitere Möglichkeit dies zu verhindern, ist sie so zu zerhacken oder zu verbrennen, dass ein Auferstehen einfach nicht mehr möglich ist.
Also kein einfaches Unterfangen, bei einem Körpergewicht das meist größer ist als das eines durchschnittlichen Obsidianers, erst recht wenn man es mit mehreren dieser Dinger zu tun bekommt.
Derjenige der sich einem dieser Biester gegenüber sieht sollte auch besser wissen, dass sie eine natürliche Widerstandskraft gegen schädigende Magie haben(Feuerball und ähnliches eingeschlossen), dies ergibt sich wohl aus ihrer eigenen höchst magischen Struktur.
Fleischgolem
| GES | 12 | STÄ | 11 | ZÄH | 12 |
|---|---|---|---|---|---|
| WAH | 5 | WIL | 1 | CHA | / |
| Körpl. Wi. | 13 | Mag. Wi. | 9(18) | Soz. Wi. | / |
|---|
| Initiative | 5 | Angriffsanzahl | 4 |
|---|---|---|---|
| Angriffe | 13 | Schaden | (11)15 |
| Rüstung | 0 | Erholungsproben | 0 |
| Myst. Rüstung | 0 | Anzahl Zauber | 1 |
| Niederschlag | 15 | Spruchzauberei | 0 |
| Todesschwelle | 80 | Wirkung | Wiederbelebung |
| Verwundungsschwelle | 25 | Karmapunkte | 0 |
| Bewusstlosigkeit | / | Karmastufe | 0 |
| Legendenpunkte | 1000 | Laufleistung | 30/60 |
| Fähigkeiten | wird automatisch wiederbelebt, Anzahl der Wiederbelebungen ist gleich Anzahl bei Erschaffung geopferter Wesen, immun gegen schädigende Magie(magische WSK gegen diese Zauber ist verdoppelt), zerstörbar durch Feuer und zerstückeln. |
|---|---|
| Zauber | keine |
| Ausrüstung | keine |
| Beute | vier rostige große Waffen(i.d.R. Hämmer, Äxte Schadensstufe 4) |
Höherer Fleischgolem
Der höhere Fleischgolem ähnelt in vielen Aspekten dem normalen, allerdings ist er ungleich mächtiger, zu seiner Erschaffung muss ein Geisterbeschwörer viel Drachenfleisch zur Verfügung haben, nur mit diesem Namensgeberfleisch lässt sich das nötige Ritual vollziehen.
Höherer Fleischgolem
| GES | 19 | STÄ | 19 | ZÄH | 19 |
|---|---|---|---|---|---|
| WAH | 5 | WIL | 1 | CHA | / |
| Körpl. Wi. | 21 | Mag. Wi. | 9(18) | Soz. Wi. | / |
|---|
| Initiative | 19 | Angriffsanzahl | 4 |
|---|---|---|---|
| Angriffe | 22 | Schaden | (19)24 |
| Rüstung | 0 | Erholungsproben | 0 |
| Myst. Rüstung | 0 | Anzahl Zauber | 1 |
| Niederschlag | 19 | Spruchzauberei | 0 |
| Todesschwelle | 200 | Wirkung | Wiederbelebung |
| Verwundungsschwelle | 30 | Karmapunkte | 0 |
| Bewusstlosigkeit | / | Karmastufe | 0 |
| Legendenpunkte | x | Laufleistung | 30/60 |
| Fähigkeiten | wird automatisch wiederbelebt, Anzahl der Wiederbelebungen ist gleich Anzahl bei Erschaffung geopferter Wesen, immun gegen schädigende Magie(magische WSK gegen diese Zauber ist verdoppelt), zerstörbar durch Feuer und zerstückeln. |
|---|---|
| Zauber | keine |
| Ausrüstung | keine |
| Beute | vier große Waffen(i.d.R. Kristallbreitschwerter guter Qualität) |